Zur Überwindung von Nachweisschwierigkeiten profitieren Parteien im Kartellschadensersatzprozess von neuen Mitteln der Informationsbeschaffung und von Beweiserleichterungen. Während die Instrumente das Ziel der größtmöglichen Wirksamkeit kartellrechtlicher Vorschriften verfolgen, geraten sie zugleich in Konflikt mit wesentlichen Rechtsgrundsätzen des Zivil- und Verfahrensrechts. Nora Klusmann bemüht sich um eine Konfliktlösung.
In order to overcome difficulties of producing evidence, parties in cartel damages proceedings benefit from new instruments for obtaining information and facilitating evidence. While these instruments pursue the goal of ensuring effectiveness of antitrust provisions, they come into conflict with essential legal principles of civil and procedural law. Die Durchsetzung privater Kartellschadensersatzansprüche scheitert in der Praxis häufig an Nachweisschwierigkeiten des Geschädigten. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben dies zum Anlass genommen, neue Mittel der Informationsbeschaffung sowie Beweiserleichterungen zu schaffen, um der kartelltypischen Informationsasymmetrie entgegenzuwirken. Je mehr jene Lösungsinstrumente jedoch den Nachweis im Lichte des effet utile erleichtern, desto mehr geraten sie in Konflikt mit Rechtsgrundsätzen des Zivil- und Verfahrensrechts. Während der neugeregelte parteiliche Informationsanspruch den Beibringungsgrundsatz in Frage stellt, geraten weitreichende Beweiserleichterungen beim Schadensnachweis in Konflikt mit dem schadensrechtlichen Kompensationsgrundsatz. Nora Klusmann bemüht sich um eine Lösung dieser rechtlichen und rechtspolitischen Konflikte im Schnittfeld von Kartellrecht, Zivilprozessrecht und deliktischem Schadensrecht.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Hintergrund
II. Ziel und Gang der Untersuchung
B. Nachweisschwierigkeiten im Kartellschadensersatzrecht
I. Ausgangslage im Kartellschadensersatzrecht
II. Anforderungen an Lösungsinstrumente aus dem Effektivitätsgrundsatz
C. Lösungsinstrumente
I. Vorbemerkungen
II. Mittel der Informationsbeschaffung
III. Beweiserleichterungen
D. Fazit